Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der Primeweb GmbH gegenüber Geschäftskunden. Das Wichtigste steht hier zuoberst — der vollständige Text folgt darunter, nach Ziffern geordnet.
Ziffern 1–9 · Vertrag und Leistungen
1Vertragsparteien, Geltungsbereich und Änderung dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Primeweb GmbH (UID CHE-258.103.753), nachfolgend «Primeweb», mit Sitz in Wehntalerstrasse 537, 8046 Zürich, Schweiz, www.primeweb.ch, und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend «Kunde»). Sie gelten für sämtliche Angebote, Bestellungen und Verträge, unabhängig davon, ob der Vertrag über ein Online-Bestellwerkzeug von Primeweb, schriftlich, per E-Mail oder mündlich zustande kommt.
Nur Geschäftskunden. Diese AGB und sämtliche Leistungen von Primeweb richten sich ausschliesslich an Unternehmen. Konsumentinnen und Konsumenten — also Personen, die zu einem Zweck bestellen, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Art. 32 Abs. 2 ZPO, Art. 40a Abs. 1 OR) — können bei Primeweb nicht bestellen. Der Kunde bestätigt mit der Bestellung, dass er zu einem geschäftlichen Zweck handelt.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, ausser Primeweb hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen in einer Offerte oder einem Auftrag gehen diesen AGB vor.
Bei Widersprüchen zwischen Vertragsdokumenten gilt folgende Reihenfolge: (I) individuelle schriftliche Vereinbarungen und Offerten, (II) der für das bestellte Angebot geltende Leistungsbeschrieb, (III) diese AGB.
Änderung dieser AGB. Primeweb kann diese AGB und die Leistungsbeschriebe ändern. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form (E-Mail, Rechnung oder Kundenportal) mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Führt eine Änderung zu einer wesentlichen zusätzlichen Pflicht des Kunden oder zu einer erheblichen Einschränkung seiner Rechte, kann er den betroffenen Vertrag bis zum Inkrafttreten auf diesen Zeitpunkt kündigen; auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen. Unterlässt er die Kündigung und setzt er die Geschäftsbeziehung fort, gilt die Änderung als angenommen.
Massgebende Fassung. Für einen bereits geschlossenen Vertrag gilt jene Fassung dieser AGB, die im Zeitpunkt der Bestellung bestätigt wurde. Primeweb bewahrt jede im Online-Kauf bestätigte Fassung samt Prüfsumme auf und stellt sie dem Kunden auf Verlangen zu (Ziffer 3).
2Begriffe
«Produkt» oder «Angebot» bezeichnet jedes von Primeweb angebotene Produkt oder Paket gemäss dem jeweils aktuellen Angebot. «Leistungsbeschrieb» ist das je Angebot geltende Dokument mit Leistungsumfang, Laufzeit, Preisen und Kündigungsfristen; es ist Bestandteil des Vertrages. «Leistungen» sind die dem Produkt zugeordneten Dienstleistungen. «Aufschaltdatum» ist das Datum, an dem ein Produkt bereitgestellt, aktiviert oder publiziert wird. «Laufzeit» ist der Zeitraum ab Vertragsschluss bis zum Vertragsende; bei einer Online-Bestellung mit Bezahlung beginnt sie mit der erfolgreichen Zahlung, unabhängig vom Aufschaltdatum. «Support-Partner» sind verbundene Unternehmen und Dritte, die Primeweb zur Erbringung der Leistungen beizieht. «Vertragsende» ist das Datum, an dem die Laufzeit endet oder eine Kündigung wirksam wird. «Guthaben» oder «Credits» ist die Verrechnungseinheit für KI-Aktionen in Selbstbedienungs-Produkten.
3Bestellung und Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine von Primeweb unterbreitete Offerte oder einen Auftrag schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail, Kontaktformular oder elektronischer Zeichnung) annimmt, eine Anzahlung leistet oder die Leistung faktisch in Anspruch nimmt. Eine telefonische Zustimmung genügt, wenn Primeweb sie anschliessend in Textform bestätigt und der Kunde nicht innert fünf Arbeitstagen widerspricht.
Angebot und Annahme im Online-Kauf. Die Darstellung von Produkten und Preisen auf Websites von Primeweb ist eine Einladung zur Bestellung und kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, sobald Primeweb die Bestellung annimmt — durch Auftragsbestätigung, durch Freischaltung des Zugangs oder durch Aufnahme der Leistungserbringung. Wird im Bestellvorgang bezahlt, gilt die Bestellung mit der erfolgreichen Zahlung als angenommen.
Ablauf der Online-Bestellung. Der Bestellvorgang umfasst folgende Schritte: Auswahl des Angebots; Eingabe der Firmen- und Kontaktdaten; Anzeige einer Übersicht mit Angebot, Preis, Laufzeit und Kündigungsfrist; Bestätigung dieser AGB und des Leistungsbeschriebs durch aktives Ankreuzen; verbindliches Absenden der Bestellung; gegebenenfalls Bezahlung über den Zahlungsdienstleister; elektronische Bestätigung der Bestellung.
Eingabefehler. Bis zum verbindlichen Absenden kann der Kunde seine Eingaben jederzeit ansehen, korrigieren oder den Vorgang abbrechen. Die Übersicht vor dem Absenden dient ausdrücklich dieser Kontrolle.
Bestellbestätigung. Primeweb bestätigt jede online eingegangene Bestellung unverzüglich elektronisch. Die Bestätigung enthält das bestellte Angebot, den Preis, die Laufzeit, die Kündigungsfrist, den Zeitpunkt der Bestellung sowie Bezeichnung und Fassung der bestätigten Vertragsdokumente.
Beleg und Vertragstext. Primeweb hält zu jeder Bestellung fest, in welcher Fassung diese AGB und der Leistungsbeschrieb bestätigt wurden, samt Zeitpunkt, Prüfsumme des Textes und den Nachweisangaben der Bestellung (IP-Adresse, Browserkennung, Herkunftsadresse und Spracheinstellung des Browsers; Einzelheiten in der Datenschutzerklärung); die Referenz dieses Belegs (Beleg- oder Auftragsnummer) wird in der Bestätigung genannt. Der Kunde kann den geltenden Vertragstext jederzeit unter der in der Bestätigung genannten Adresse abrufen; die von ihm bestätigte Fassung stellt Primeweb ihm auf Verlangen unter info@primeweb.ch zu (Ziffer 1). Die Aufbewahrung richtet sich nach Ziffer 15.
Elektronische Zeichnung. Wo der Auftrag eine Unterschrift vorsieht, genügt eine im Bestell- oder Vertragswerkzeug von Primeweb erfasste elektronische Zeichnung; Primeweb protokolliert dazu Zeitpunkt, IP-Adresse, Browserkennung und — bei einer über das Online-Bestellwerkzeug ausgelösten Zeichnung — die Adresse der Webseite, von der aus die Zeichnung ausgelöst wurde (Referrer), bei einem über dieses Werkzeug per Link zugestellten Vertrag auch Zeitpunkt und IP-Adresse der Abrufe des Vertragslinks, die gezeichnete Fassung des Dokuments sowie das Unterschriftsbild; bei einer Bestellung über die Website zusätzlich den Beleg nach dem vorstehenden Absatz. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass diese Zeichnung genügt; eine qualifizierte elektronische Signatur nach ZertES ist nicht erforderlich, da für die betroffenen Verträge keine gesetzliche Formvorschrift besteht (Art. 11 OR). Eine qualifizierte Signatur wird nur verwendet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
4Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und Daten bei Vertragsende
Die Mindestlaufzeit beträgt für wiederkehrende Leistungen (z. B. Hosting, Betrieb, Wartung, Marketing- und Betreuungspakete, Abonnemente, Lizenzen) zwölf (12) Monate, sofern der Leistungsbeschrieb nichts anderes bestimmt.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von dreissig (30) Tagen auf das Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Kunden mit Zugang zum Kundenportal können die Kündigung dort auch selbst auslösen; die Frist und das Vertragsende bleiben unverändert. Weicht der Leistungsbeschrieb ab (kürzere Laufzeit, andere Kündigungsregelung oder fester Endtermin), so gilt der Leistungsbeschrieb.
Für einmalige Projektaufträge (namentlich die Erstellung von Websites) gelten die vereinbarten Termine und Zahlungspläne. Das Rücktrittsrecht des Bestellers nach Art. 377 OR wird wegbedungen; tritt der Kunde dennoch vor Fertigstellung zurück, schuldet er die bis dahin erbrachten Leistungen sowie den bereits angefallenen Aufwand.
Vorgehen bei Problemen. Stellt Primeweb eine schwerwiegende Vertragsverletzung fest, insbesondere Zahlungsverzug oder rechtsverletzende Inhalte, meldet sie sich zuerst beim Kunden in Textform, nennt den Grund und setzt eine angemessene Frist zur Behebung; bei Zahlungsverzug gilt Ziffer 12. Ist der Verstoss nach Ablauf der Frist nicht behoben, kann Primeweb den Zugriff auf Produkte und Leistungen vorübergehend aussetzen (Pause), bis er behoben ist. Ohne vorgängige Frist handelt Primeweb nur, wenn ein Zuwarten nicht zumutbar ist, namentlich bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten, bei einer Gefahr für die Sicherheit oder für den Betrieb anderer Kunden oder auf Anordnung einer Behörde oder eines beigezogenen Anbieters; der Kunde wird dann gleichzeitig informiert. Die Zahlungspflicht bleibt während der Pause bestehen.
Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist das letzte Mittel und bleibt beiden Parteien vorbehalten. Primeweb greift in der Regel erst dazu, nachdem sie den Kunden auf das Problem hingewiesen und ihm Gelegenheit zur Behebung gegeben hat. Ein wichtiger Grund liegt für Primeweb insbesondere vor bei Zahlungsverzug nach fruchtloser Mahnung, bei Verstoss gegen wesentliche Vertragspflichten, bei rechtswidrigen Inhalten oder bei übermässiger Beanspruchung der Systeme im Sinne von Ziffer 8. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben geschuldet. Ohne wichtigen Grund endet der Vertrag nur auf einen ordentlichen Termin; bis dahin bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet. Kündigt Primeweb aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, bleibt die Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin ebenfalls geschuldet, abzüglich dessen, was Primeweb durch das vorzeitige Ende einspart.
Mit dem Vertragsende endet das Nutzungsrecht des Kunden am Produkt und damit sein Zugang zu Plattformen und Software. Auf Wunsch liefert Primeweb vorher einen Export der Daten in einem gängigen Format; der Aufwand kann verrechnet werden. Für den rechtzeitigen Export bis zum Vertragsende ist der Kunde verantwortlich. Primeweb ist berechtigt, Kundendaten 30 Tage nach Vertragsende zu löschen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
5Leistungen von Primeweb und Leistungsänderungen
Primeweb erbringt die Leistungen sorgfältig, nach bestem Wissen und unter Beachtung der branchenüblichen Standards. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem Leistungsbeschrieb und aus einer allfälligen Offerte. Teillieferungen sind zulässig.
Kein Erfolg geschuldet. Primeweb schuldet das fachgerechte Erbringen der vereinbarten Leistungen, nicht einen bestimmten Erfolg. Insbesondere wird keine Garantie für Rankingpositionen, Sichtbarkeit in Suchmaschinen oder KI-Systemen, Besucherzahlen, Anfragen, Leads, Umsatzsteigerungen oder andere Erfolgskennzahlen übernommen; solche Ziele hängen von zahlreichen, von Primeweb nicht beeinflussbaren Faktoren ab.
Primeweb ist berechtigt, Produkte und Leistungen aus sachlichen Gründen anzupassen oder einzustellen. Änderungen werden rechtzeitig vor ihrer Umsetzung mitgeteilt. Führt eine Änderung zu einer wesentlichen Leistungsreduktion, kann der Kunde den betroffenen Vertrag auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Primeweb kann Support-Partner und sonstige Dritte zur Vertragserfüllung beiziehen. Eine direkte Vertragsbeziehung zwischen diesen und dem Kunden entsteht nicht.
Drittplattformen. Primeweb hat keine Kontrolle über Drittplattformen (z. B. Suchmaschinen, Verzeichnisse, Kartendienste, Bewertungsportale, soziale Netzwerke, App-Stores, KI-Systeme). Diese können Inhalte jederzeit ablehnen, ändern, herabstufen oder löschen; dies stellt keinen Mangel dar. Sofern der Leistungsbeschrieb keine Verfügbarkeit zusichert, wird keine bestimmte Verfügbarkeit geschuldet.
6Erstellung von Websites im Fixpreis (Werkvertrag)
Für die Erstellung einer Website durch Primeweb zu einem Fixpreis gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen. Sie gehen bei Widersprüchen den übrigen Ziffern dieser AGB vor.
Umfang. Massgebend ist der im Auftrag bezeichnete Umfang (Paket, Anzahl Seiten, Anzahl Sprachen, Anzahl Korrekturrunden). Der Fixpreis deckt sämtliche darin genannten Leistungen ab, einschliesslich Konzept, Struktur, Texterstellung im angegebenen Umfang, Bildauswahl und -aufbereitung, Gestaltung, technische Umsetzung, Grundoptimierung für Suchmaschinen sowie die Aufschaltung.
Mehrleistungen. Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs — insbesondere zusätzliche Seiten, weitere Sprachen, zusätzliche Korrekturrunden, Sonderfunktionen, Shop- oder Buchungssysteme sowie Anbindungen an Fremdsysteme — sind nicht im Fixpreis enthalten. Primeweb führt solche Leistungen erst nach schriftlicher Bestellung des Kunden aus und nennt den Preis vorgängig. Ohne vorgängige Preisnennung entsteht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung.
Aufschalttermin. Der im Auftrag genannte Aufschalttag wird in Arbeitstagen ab Auftragseingang berechnet. Er verschiebt sich ausschliesslich um jene Zeit, während der Primeweb auf eine Freigabe, eine Rückmeldung, Zugangsdaten oder Unterlagen des Kunden wartet. Andere Verzögerungen gehen zulasten von Primeweb; der Kunde wird darüber unverzüglich informiert.
Korrekturrunden. Die Anzahl der im Paket enthaltenen Korrekturrunden ist im Auftrag genannt. Eine Korrekturrunde umfasst die gesammelte Rückmeldung des Kunden zu einem vorgelegten Stand. Rückmeldungen, die nach Abschluss einer Runde nachgereicht werden, gelten als neue Runde.
Abnahme. Der Kunde prüft den vorgelegten Stand innerhalb der von Primeweb angesetzten Frist und meldet Mängel in Textform. Unterlässt er dies, gilt die Website als abgenommen und wird aufgeschaltet. Nach der Aufschaltung sind Mängel innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen in Textform und detailliert zu melden; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung zu melden.
Betrieb. Hosting, Aktualisierungen, Sicherungen und kleinere inhaltliche Änderungen sind nicht Teil des Erstellungspreises. Sie können als laufende Leistung dazugebucht werden; dafür gilt die Mindestlaufzeit nach Ziffer 4.
7Laufende Betreuungsleistungen
Für laufende Leistungen wie lokale Präsenz- und Eintragspflege, Suchmaschinenoptimierung, KI-Optimierung, Betreuung bezahlter Werbung und den Betrieb eines KI-Chatbots gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen.
Arbeitsweise. Primeweb erbringt die im Leistungsbeschrieb genannten Leistungen laufend während der Vertragsdauer. Die Auswahl der konkreten Massnahmen liegt im fachlichen Ermessen von Primeweb, soweit der Leistungsbeschrieb keine bestimmten Massnahmen nennt.
Mengenangaben. Enthält ein Paket Mengenangaben (z. B. Anzahl Nachrichten, Plattformen, Berichte, Betreuungsstunden), beziehen sich diese auf den genannten Zeitraum und werden nicht auf spätere Zeiträume übertragen. Ein Überschreiten kann Primeweb nach Ankündigung zusätzlich verrechnen oder mengenmässig begrenzen.
Zugänge und Konten. Der Kunde stellt die notwendigen Zugänge zu seinen Konten bei Dritten bereit (z. B. Werbekonto, Unternehmensprofil, Website, Verzeichniseinträge). Diese Konten bleiben Eigentum des Kunden; Primeweb erhält nur die zur Leistungserbringung erforderlichen Rechte. Legt Primeweb ein Konto im Namen des Kunden neu an, wird dieses auf Verlangen bei Vertragsende auf den Kunden übertragen, soweit der Anbieter dies zulässt.
Werbebudgets. Budgets für Werbeschaltungen Dritter sind nicht im Honorar enthalten und werden vom Kunden direkt an den jeweiligen Anbieter bezahlt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Berichte. Berichte geben die von den Plattformen gelieferten Werte wieder. Primeweb haftet nicht für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.
8Selbstbedienungs-Produkte und Guthaben
Stellt Primeweb dem Kunden ein Werkzeug zur Verfügung, mit dem dieser seine Website selbst erstellt und veröffentlicht, gilt ergänzend Folgendes.
Der Kunde erstellt und veröffentlicht Inhalte eigenverantwortlich. Primeweb prüft die vom Kunden erstellten Inhalte nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmässigkeit. Ziffer 11 gilt uneingeschränkt.
Werden Leistungen über ein Guthaben abgerechnet, wird dieses beim Kauf gutgeschrieben und bei jeder Nutzung belastet. Der geltende Verbrauch pro Vorgang ist im Leistungsbeschrieb ausgewiesen; das verfügbare Guthaben ist im Werkzeug jederzeit sichtbar. Guthaben ist an das Kundenkonto gebunden, nicht auf Dritte übertragbar und wird nicht in Geld zurückerstattet; verbrauchtes Guthaben wird nicht rückvergütet.
Verfall. Zusätzlich gekauftes Guthaben verfällt frühestens 24 Monate nach dem Kauf. Im Kaufpreis enthaltenes Startguthaben verfällt mit dem Vertragsende.
Ist das Guthaben aufgebraucht, stehen KI-Aktionen bis zum Nachkauf nicht zur Verfügung; bereits veröffentlichte Websites bleiben davon unberührt. Primeweb kann Preise und Verbrauchswerte für die Zukunft anpassen; Ziffer 10 gilt sinngemäss. Bereits gekauftes Guthaben behält seinen Wert.
Faire Nutzung. Die Werkzeuge von Primeweb laufen für alle Kunden auf gemeinsam genutzten Systemen. Übermässig ist eine Nutzung, wenn sie die Verfügbarkeit oder die Antwortzeiten für andere Kunden nachweislich beeinträchtigt oder eine im Leistungsbeschrieb oder im Werkzeug ausgewiesene Grenze überschreitet. Stellt Primeweb das fest, meldet sie sich beim Kunden, nennt die gemessenen Werte und sucht mit ihm eine Lösung. Hilft das nicht oder ist der Betrieb anderer Kunden unmittelbar gefährdet, kann Primeweb den Zugang vorübergehend einschränken oder pausieren. Ebenso kann Primeweb den Zugang vorübergehend pausieren, wenn die Nutzung gegen diese AGB verstösst; für das Vorgehen gilt Ziffer 4 sinngemäss.
9Domain, E-Mail und Hosting bei Dritten
Domain. Registriert Primeweb im Auftrag des Kunden eine Domain, wird der Kunde als Inhaber (Registrant) eingetragen. Die Domain gehört dem Kunden. Es gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle und des Registrars. Domaingebühren sind wiederkehrend; Primeweb ist nicht verpflichtet, eine Domain nach Vertragsende zu verlängern. Der Kunde kann die Übertragung verlangen, sofern alle offenen Beträge bezahlt sind.
E-Mail. Der Betrieb von E-Mail-Postfächern ist eine Leistung des jeweiligen Anbieters (Hosting-Anbieter, Cloud-Office-Anbieter) und nicht Bestandteil der Leistungen von Primeweb, ausser dies sei ausdrücklich vereinbart. Primeweb schuldet weder Verfügbarkeit noch Zustellung noch Archivierung von E-Mails und haftet nicht für Ausfälle, Datenverluste oder Zustellprobleme beim Anbieter. Wird eine Website auf eine bestehende Domain aufgeschaltet, ändert Primeweb ausschliesslich die für die Website erforderlichen DNS-Einträge und lässt bestehende E-Mail-Einträge unverändert.
Hosting. Primeweb kann Leistungen auf der Infrastruktur von Dritten erbringen. Für Verfügbarkeit, Sicherheit und Datenhaltung dieser Anbieter gelten deren Bedingungen; Ziffer 15 bleibt vorbehalten. Datensicherungen erfolgen im Rahmen des jeweiligen Leistungsbeschriebs; besteht dort keine Regelung, schuldet Primeweb keine Datensicherung.
Ziffern 10–18 · Pflichten, Geld, Rechte und Haftung
10Einsatz künstlicher Intelligenz
Primeweb setzt bei der Erstellung von Inhalten, Strukturen und Gestaltungsvorschlägen sowie im Betrieb einzelner Produkte Systeme künstlicher Intelligenz ein. Dabei werden Modelle von Drittanbietern verwendet. Für den KI-Chatbot wird das Sprachmodell über eine Cloud-Infrastruktur ausschliesslich in der Schweiz und der Europäischen Union betrieben. Die KI-Funktionen der Selbstbedienungs-Produkte (Ziffer 8) und der übrigen Werkzeuge von Primeweb nutzen einen Sprachmodell-Anbieter mit Sitz in den Vereinigten Staaten, abgesichert durch Standardvertragsklauseln. Die beigezogenen Anbieter, ihre Sitze und Bearbeitungsorte sind im Auftragsbearbeitungs-Zusatz (Ziffer 6 und 8) und in der Datenschutzerklärung aufgeführt.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass für maschinell erzeugte Inhalte weder eine Gewähr für Richtigkeit noch für Einzigartigkeit übernommen werden kann. Erstellt Primeweb Inhalte, werden diese vor Auslieferung geprüft und überarbeitet; erstellt der Kunde Inhalte selbst mit einem Werkzeug von Primeweb, prüft er sie vor der Veröffentlichung selbst. Fachliche Angaben, Preise, rechtliche Aussagen und Referenzen sind vor der Freigabe zu prüfen; mit der Freigabe bestätigt der Kunde deren Richtigkeit.
Chatbot. Wird ein KI-Chatbot im Namen des Kunden betrieben, gelten dessen Antworten gegenüber Dritten als Äusserung des Kunden. Der Kunde bestimmt die Wissensgrundlage, prüft sie periodisch und stellt sicher, dass der Chatbot als automatisiertes System erkennbar ist. Primeweb haftet nicht für Auskünfte, Zusagen, Termin- oder Preisangaben, die ein Chatbot gegenüber Dritten macht.
Der Kunde gibt keine besonders schützenswerten Personendaten in KI-Werkzeuge ein, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Umfang, Geschwindigkeit, Modellwahl und Funktionsumfang KI-gestützter Leistungen können sich ändern, wenn Modellanbieter ihre Dienste ändern oder einstellen; Ziffer 5 gilt sinngemäss.
11Mitwirkungspflichten, Publikationen, Inhalte
Der Kunde unterstützt Primeweb bei der Leistungserbringung und stellt alle erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Inhalte und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität zur Verfügung. Er benennt eine erreichbare Ansprechperson.
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos, Videos, Marken, Kunden- und Personendaten) rechtmässig sind, keine Rechte Dritter verletzen und dem Datenschutzrecht entsprechen. Er holt notwendige Einwilligungen ein und stellt Primeweb von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung dieser Inhalte resultieren.
Werden Fristen oder Mitwirkungspflichten nicht eingehalten, verlängern sich die Leistungsfristen angemessen. Primeweb kann den entstehenden Mehraufwand zu den geltenden Stundensätzen in Rechnung stellen und haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel, die durch fehlende Mitwirkung verursacht werden.
Antwortet der Kunde trotz zweimaliger Aufforderung mit angemessener Frist nicht auf Rückfragen oder Freigabebegehren, ist Primeweb berechtigt, das Produkt nach fachlichem Ermessen zu erstellen, anzupassen oder zu veröffentlichen und den verbleibenden Betrag zu verrechnen.
12Preise, Zahlung und Zahlungsverzug
Alle Preisangaben sind netto in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Es gelten die Preise gemäss Leistungsbeschrieb oder Offerte im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Zahlungsarten. Primeweb akzeptiert Zahlungen per Rechnung sowie elektronisch über den Zahlungsdienstleister Stripe. Bei Karten- und Abonnementszahlungen ermächtigt der Kunde Primeweb, die vereinbarten Beträge wiederkehrend einzuziehen. Die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters gelten ergänzend; Vertragspartner des Kunden für die Leistung bleibt Primeweb.
Beginn der Abrechnung. Bei Abonnementen wird die erste Periodengebühr mit der Bestellung fällig und sofort belastet; die weiteren Perioden folgen im gleichen Rhythmus ab diesem Zeitpunkt. Wählt der Kunde bei einer wiederkehrenden Leistung statt der vollständigen Bezahlung die Anzahlung nach dem nächsten Absatz, entsteht kein Abonnement: Die Anzahlung ist eine Einmalzahlung, der Restbetrag wird per Rechnung gestellt, und es wird nichts wiederkehrend eingezogen. Massgebend ist der Zeitpunkt der Zahlung, nicht das Aufschaltdatum. Eine kostenlose Testphase besteht nur, wenn sie im Leistungsbeschrieb ausdrücklich vorgesehen ist.
Anzahlung und Restzahlung. Primeweb ist berechtigt, Voraus- oder Teilzahlungen zu verlangen. Bei der Online-Bestellung von Leistungen mit Rechnungsstellung wählt der Kunde zwischen der vollständigen elektronischen Bezahlung des Auftragswerts und einer Anzahlung von 5 % des Auftragswerts; bei Werkverträgen über die Erstellung einer Website beträgt die Anzahlung mindestens CHF 200, bei den übrigen online bestellbaren Leistungen gilt kein Mindestbetrag. Die Anzahlung gilt als Bestellbestätigung und wird an die Schlussrechnung angerechnet. Der Restbetrag wird per Rechnung gestellt. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bleibt ein schriftlicher Widerspruch innerhalb dieser Frist aus, gilt die Rechnung als genehmigt. Abweichende Zahlungspläne im Auftrag gehen vor.
Preisanpassung. Primeweb kann Preise für wiederkehrende Leistungen nach Ablauf der Mindestlaufzeit anpassen. Anpassungen werden mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Führt die Anpassung zu einer höheren Gesamtbelastung, kann der Kunde den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform kündigen.
Verzug. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5 % p. a. sowie Mahngebühren von bis zu CHF 25 je Mahnung. Primeweb erinnert den Kunden mit einer Mahnung an den offenen Betrag und nennt darin den Tag, ab dem sie die Leistungen pausiert, falls die Zahlung ausbleibt; dieser Tag liegt mindestens vierzehn (14) Tage nach der Mahnung. Bleibt die Zahlung bis dahin aus, kann Primeweb die Leistungen pausieren, bis sämtliche ausstehenden Beträge beglichen sind. Forderungen können an einen Inkassopartner abgetreten werden; die dadurch entstehenden Bearbeitungsgebühren trägt der Kunde, soweit gesetzlich zulässig.
Primeweb darf Forderungen an Dritte abtreten oder die Rechnungsstellung durch Dritte vornehmen lassen. Nicht aufgebrauchte Mediabudgets oder Drittleistungen verfallen am Ende der Vertragslaufzeit; eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Der Kunde kann eigene Forderungen nur mit schriftlicher Zustimmung von Primeweb verrechnen.
13Eigentums- und Nutzungsrechte, Rechte an Kundeninhalten
Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte an den von Primeweb erbrachten Leistungen (einschliesslich Designs, Layouts, Software, Code, Grafiken, Texten, Fotos, Videos, Konzepten) verbleiben, soweit gesetzlich zulässig, bis zur vollständigen Bezahlung bei Primeweb oder den jeweiligen Rechteinhabern. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur Verwendung für den vereinbarten Zweck.
Websites zum Fixpreis. Erstellt Primeweb eine Website als einmaligen Auftrag zu einem Fixpreis (Werkvertrag), gehen abweichend vom vorstehenden Absatz die Nutzungsrechte an dem eigens für den Kunden erstellten Werk — Gestaltung, Layout sowie die für diesen Auftrag erarbeiteten Texte und Bilder — nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über; er darf sie übertragen und weiterverwenden. Nicht erfasst sind vorbestehende Bausteine, Vorlagen, Programmteile und Werkzeuge von Primeweb sowie Werke Dritter (namentlich Schriften, Bildmaterial und Fremdsoftware): An ihnen erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung im Rahmen dieser Website; Primeweb bleibt berechtigt, sie für andere Kunden zu verwenden.
Bei Abonnement- und Mietmodellen besteht das Nutzungsrecht nur während der Vertragslaufzeit. Nach Vertragsende erlischt es; der Kunde kann gegen Entschädigung eine Kopie der Website oder der Daten in einem gängigen Format verlangen.
Primeweb verwendet unter Umständen vorbestehende Komponenten, Open-Source-Software oder Werke Dritter. Diese unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen; der Kunde erhält nur diejenigen Nutzungsrechte, die im Lieferumfang der Drittlizenz enthalten sind.
Der Kunde räumt Primeweb sowie den beauftragten Support-Partnern die zur Vertragserfüllung notwendigen Rechte ein, die bereitgestellten Inhalte zu nutzen, zu vervielfältigen, technisch anzupassen, zu übersetzen, zu veröffentlichen und zu verbreiten. Dieses Recht ist auf den Vertragszweck begrenzt. Personendaten sind davon ausgenommen; für sie gelten ausschliesslich Ziffer 15 und der Auftragsbearbeitungs-Zusatz.
Referenznennung. Primeweb darf die erbrachten Arbeiten und das Firmenlogo des Kunden zu Referenzzwecken nennen und zeigen (z. B. Portfolio, Website, Blog, soziale Medien, Offerten), auch nach Vertragsende. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; Primeweb entfernt die Referenz danach innert 30 Tagen aus den von ihr kontrollierten Kanälen.
14Gewährleistung und Nachbesserung
Primeweb verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit fachgerechter Sorgfalt zu erbringen. Im Falle eines Mangels hat Primeweb das Recht, innerhalb angemessener Frist nachzubessern oder Ersatz zu leisten. Weitere Gewährleistungsansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemässe Bedienung, Änderungen durch den Kunden oder unzureichende Systemvoraussetzungen entstehen. Ebenfalls ausgenommen sind Störungen infolge höherer Gewalt, Netzwerkausfälle, Sicherheitsprobleme des Kunden (z. B. unsichere Passwörter) oder andere Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von Primeweb. Die Genehmigungsfristen nach den Ziffern 6 und 11 bleiben vorbehalten.
15Datenschutz, Auftragsbearbeitung, Aufbewahrung und Vertraulichkeit
Primeweb behandelt Personendaten gemäss dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und — soweit anwendbar — der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
Auftragsbearbeitung. Soweit Primeweb Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet (z. B. Hosting, Chatbot-Betrieb, Lead-Verwaltung, Versand), handelt sie als Auftragsbearbeiterin nach Art. 9 DSG. Es gilt der Auftragsbearbeitungs-Zusatz von Primeweb, der Bestandteil dieses Vertrages ist. Primeweb bearbeitet die Daten nur nach Weisung des Kunden, trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen und verpflichtet Unterbeauftragte auf einen gleichwertigen Schutz; erfolgt eine Bearbeitung in einem Land ohne angemessenen Datenschutz, sichert Primeweb sie nach dem Absatz «Bekanntgabe ins Ausland» ab. Der Kunde bleibt verantwortliche Stelle, stellt sicher, dass er die Daten rechtmässig erhoben hat, erfüllt seine Informationspflichten und stellt Primeweb bei ihm zurechenbaren Datenschutzverletzungen frei.
Primeweb ist berechtigt, Kennzahlen ohne Bezug auf einzelne Personen oder auf den Kunden zur Analyse und Weiterentwicklung ihrer Leistungen zu verwenden, auch nach Vertragsende (Auftragsbearbeitungs-Zusatz Ziffer 1).
Aufbewahrung. Bestell-, Vertrags- und Zustimmungsbelege sowie Rechnungsbelege bewahrt Primeweb während zehn Jahren auf (Art. 958f OR). Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht geht einem Löschbegehren vor.
Für Personendaten, die Primeweb im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt: Gesprächsinhalte aus dem KI-Chatbot werden 90 Tage ab der letzten Nachricht aufbewahrt; danach werden Gesprächstext, Sitzungskennung sowie Titel, Beschreibung und Metadaten der automatisch erzeugten Auswertungen überschrieben; Zeitpunkte, der Name der Website, Art und Einstufung der Auswertung sowie Kennzahlen ohne Inhalt (Rollen, Modellkennung, Token-Zahlen, Bewertung) bleiben. Übrige im Auftrag bearbeitete Personendaten bleiben bis zum Vertragsende bestehen und werden 30 Tage nach Vertragsende gelöscht — beim KI-Chatbot automatisiert durch einen täglichen Lauf ab der Deaktivierung des Chatbots, bei den übrigen Angeboten von Hand — oder auf Verlangen vorher zurückgegeben (Auftragsbearbeitungs-Zusatz Ziffer 8). Die vom Kunden bereitgestellte Wissensbasis, sein Kundenkonto und die Portal-Zugänge sind Daten des Kunden selbst und bleiben, bis Primeweb sie nach Ziffer 4 löscht; der Bestellbeleg samt dem im Kaufweg eingegebenen Wissenstext unterliegt der zehnjährigen Aufbewahrung. Das Recht nach Ziffer 4, Kundendaten 30 Tage nach Vertragsende zu löschen, betrifft die Daten des Kunden selbst; für die im Auftrag bearbeiteten Personendaten Dritter gilt die Pflicht nach dem Auftragsbearbeitungs-Zusatz.
Bekanntgabe ins Ausland. Primeweb bearbeitet Personendaten grundsätzlich in der Schweiz und in der Europäischen Union; die Ausnahmen stehen in diesem Absatz und im Auftragsbearbeitungs-Zusatz (Ziffer 6 und 7). Gesprächsinhalte des KI-Chatbots verlassen diesen Raum nicht. Einzelne Anbieter mit Sitz in den Vereinigten Staaten bearbeiten in der Schweiz oder der EU (Datenbank in Zürich; Serverfunktionen der Chatbot-Anwendung in Frankfurt, unveränderliche Dateien über weltweit verteilte Auslieferungsknoten); für die KI-Funktionen der Selbstbedienungs-Produkte und der übrigen Werkzeuge von Primeweb (Ziffer 10) wird ein Sprachmodell-Anbieter in den Vereinigten Staaten beigezogen, für die Zahlungsabwicklung ein Zahlungsdienstleister mit Sitz in Irland und Konzerngesellschaften in den Vereinigten Staaten. Wählt der Kunde im Website-Builder eine Karte, wird seine Firmenadresse einmalig an einen Geokodierungs-Dienst im Vereinigten Königreich (angemessenes Schutzniveau) übermittelt. Wo Daten in ein Land ohne angemessenen Datenschutz gelangen können, sichert Primeweb dies durch die vom EDÖB anerkannten Standardvertragsklauseln ab. Welche Anbieter beigezogen sind, wo sie ihren Sitz haben und wo sie bearbeiten, steht im Auftragsbearbeitungs-Zusatz (Ziffer 6 und 8) und in der Datenschutzerklärung.
Vertraulichkeit. Beide Parteien behandeln alle nicht allgemein bekannten Informationen der Gegenpartei vertraulich. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
Drittbedingungen. Setzt Primeweb Leistungen Dritter ein (z. B. Hosting-Provider, Domain-Registrar, Zahlungsdienstleister, Karten- oder Bewertungsdienste, KI-Modellanbieter, App-Stores), gelten ergänzend deren Geschäfts-, Nutzungs- und Datenschutzbedingungen. Bei Widersprüchen gehen zwingende Regelungen des Drittanbieters für die betreffende Leistung vor; Primeweb haftet nicht für deren Leistungen.
16Haftung
Die Haftung von Primeweb sowie ihrer Organe, Mitarbeitenden und Hilfspersonen für leichte Fahrlässigkeit wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Primeweb haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter.
Die Haftung für direkte Schäden ist — soweit gesetzlich zulässig — auf 20 % der im betreffenden Vertragsjahr für das betroffene Produkt bezahlten Vergütung beschränkt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden bleibt unberührt (Art. 100 Abs. 1 OR).
Ausgeschlossen ist die Haftung ferner für Schäden aus: technischen Störungen bei Telekommunikations- und Internetdienstleistern; Cyber-Angriffen, sofern Primeweb die zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat; höherer Gewalt; sowie Fehlern, Verzögerungen oder Unterbrechungen, die auf die Nichtverfügbarkeit oder veränderte Richtlinien von Drittplattformen zurückzuführen sind.
Primeweb haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Support-Partnern, Subunternehmern, Hosting-Providern, Registraren, Software- und Modellanbietern, Zahlungsdienstleistern, Suchmaschinen- oder Plattformbetreibern. Der Kunde stellt Primeweb von sämtlichen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit von ihm bereitgestellten Inhalten oder Vorgaben erhoben werden.
Übergang mit Abnahme oder Bezug. Mit der Abnahme, der Aufschaltung oder — bei Selbstbedienungs-Produkten — mit der Veröffentlichung durch den Kunden geht die Verantwortung für den Betrieb, die Inhalte, deren Aktualität und deren Rechtskonformität auf den Kunden über. Primeweb schuldet ab diesem Zeitpunkt nur noch jene Leistungen, die für den betreffenden Zeitraum ausdrücklich als laufende Leistung bestellt und bezahlt sind. Besteht kein Betriebsvertrag, obliegen dem Kunden insbesondere Hosting, Sicherheits- und Systemaktualisierungen sowie Sicherungen; Primeweb schuldet diese nicht und haftet nicht für Schäden aus deren Unterlassung. Die gesetzliche Mängelhaftung für das erstellte Werk sowie Ziffer 14 und die vorstehenden Absätze dieser Ziffer bleiben vorbehalten.
17Kein Widerrufsrecht
Bestellungen sind mit dem Vertragsschluss verbindlich. Das Schweizer Recht kennt für Verträge, die über das Internet oder telefonisch geschlossen werden, kein allgemeines gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht. Das Widerrufsrecht nach Art. 40a ff. OR gilt ausschliesslich für Haustürgeschäfte und ähnliche Vertragsschlüsse mit Konsumentinnen und Konsumenten; es ist auf die hier geregelten Verträge zwischen Unternehmen nicht anwendbar.
Ein vertragliches Rücktrittsrecht besteht nur, soweit es im Leistungsbeschrieb oder im Auftrag ausdrücklich eingeräumt wird.
18Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Eine E-Mail genügt, sofern nicht ausdrücklich eine eigenhändige oder qualifizierte elektronische Unterschrift verlangt wird.
Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Primeweb übertragen werden. Primeweb ist berechtigt, den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten an verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger zu übertragen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für Lücken.
Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs einer Partei (Naturereignisse, Krieg, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streik, grossflächige Netz- oder Stromausfälle) befreien während ihrer Dauer von der Leistungspflicht.
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf beruhenden Verträgen ist der Sitz der Primeweb GmbH in Zürich. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPRG und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Primeweb GmbH, Zürich · Fassung 2.6 · in Kraft seit 11.10.2026. Der Wortlaut kommt aus dem zentralen Rechtsdokumenten-Register der Primeweb GmbH; die Prüfsumme e2aa387159370a00… identifiziert genau diese Fassung.
Leistungsbeschriebe je Angebot
Der Leistungsbeschrieb ist Vertragsbestandteil (Ziffer 1): Er regelt Umfang, Abrechnung, Laufzeit und Kündigung des jeweiligen Angebots. Beim Online-Kauf bestätigen Sie genau die hier gezeigte Fassung.
Leistungsbeschrieb «All in One Ai+»
All in One Ai+ (Booster) mit Basis Digital One · Abrechnung: Booster monatlich; Basis Digital One jährlich · Mindestlaufzeit 3 Monate · endet zum vereinbarten Termin, keine gesonderte Kündigungsfrist
1. Gegenstand
All in One Ai+ besteht aus zwei Teilen:
1. Basis: Digital One — die laufende lokale Präsenz gemäss dem Leistungsbeschrieb «Digital One». 2. Ai+-Booster — ein befristetes Aufbauprogramm aus klassischer Suchmaschinenoptimierung (SEO) und KI-Optimierung (Sichtbarkeit in KI-Antwortsystemen).
Der Booster kann nur zusammen mit einer laufenden Basis bezogen werden.
2. Leistungsumfang des Boosters
• Technische und inhaltliche Optimierung der Website des Kunden
• (Struktur, Seitentitel, Inhalte, interne Verlinkung, Ladeverhalten,
• strukturierte Daten).
• Aufbau von Inhalten in dem im Paket genannten Umfang.
• Aufbau von Verweisen (Backlinks) im branchenüblichen Rahmen.
• KI-Optimierung: Aufbereitung der Inhalte für KI-Antwortsysteme,
• Prüfung der Nennung des Kunden in diesen Systemen, Nachjustierung.
• Laufende Berichterstattung über die durchgeführten Massnahmen.
• Der Umfang je Stufe (S / M / L) ergibt sich aus der Produktdarstellung auf
• primeweb.ch/all-in-one-ai im Zeitpunkt der Bestellung.
3. Nicht enthalten
Werbebudgets · Erstellung einer neuen Website · Betreuung bezahlter Werbung (Angebot «SEA») · Fotoproduktion · Übersetzungen · Betrieb eines Chatbots.
4. Laufzeit, Beginn und Ende
• Booster-Laufzeit: 3, 6 oder 12 Monate nach Wahl des Kunden, beginnend mit
• dem Aufschaltdatum. Die gewählte Laufzeit ist Vertragsbestandteil.
• Der Booster endet zum vereinbarten Termin ohne Kündigung und verlängert
• sich nicht automatisch. Eine Verlängerung erfolgt nur auf ausdrückliche
• Bestellung des Kunden.
• Wichtig zur Online-Bestellung: Der Booster wird technisch als monatliches
• Abonnement abgerechnet. Primeweb beendet das Abonnement zum Ende der
• vereinbarten Laufzeit. Der Kunde kann es zusätzlich jederzeit selbst über das
• Kundenportal des Zahlungsdienstleisters auf das Laufzeitende stellen.
• Zahlungen über die vereinbarte Laufzeit hinaus werden zurückerstattet.
• Die Basis Digital One läuft davon unabhängig als Jahres-Abonnement weiter
• (Mindestlaufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist 60 Tage).
• Vorzeitige Beendigung des Boosters durch den Kunden ist ausgeschlossen;
• die vereinbarten Monatsraten bleiben geschuldet.
5. Preise und Abrechnung
• Ai+-Booster: in drei Stufen (S · M · L), monatlich, exkl. MwSt. Die
• erste Monatsrate wird bei der Bestellung bezahlt, danach monatlich.
• Basis Digital One: in drei Stufen (S · M · L), jährlich, exkl. MwSt.
• Es gelten für beide Bestandteile die Preise der gewählten Stufe gemäss der
• Produktdarstellung auf primeweb.ch/all-in-one-ai und der Bestellbestätigung
• im Zeitpunkt der Bestellung.
• Die Einrichtung ist inbegriffen; es fällt keine Einrichtungsgebühr an.
• Online-Kauf: Booster und Basis sind zwei getrennte Abrechnungen
• (monatlich bzw. jährlich). Auf Wunsch fasst Primeweb beides in einer Offerte
• zu einem Jahres-Gesamtpreis zusammen; dann erfolgt die Verrechnung per
• Rechnung.
6. Mitwirkung des Kunden
Zugriff auf die Website und deren Verwaltung, auf das Google-Unternehmensprofil und auf allfällige Analysewerkzeuge; Freigabe der erstellten Inhalte innert der angesetzten Frist; Bereitstellung fachlicher Auskünfte.
7. Besonderes
Primeweb schuldet keinen bestimmten Erfolg (AGB Ziffer 5). Sichtbarkeit in Suchmaschinen und KI-Systemen hängt von den Betreibern dieser Systeme ab; ihre Ranglisten und Antworten sind nicht steuerbar und können sich jederzeit ändern. Für KI-gestützte Leistungen gilt zusätzlich AGB Ziffer 10.
Fassung 1.1 · Prüfsumme 666c6baa6b36…
Leistungsbeschrieb «Digital One»
Digital One · Abrechnung: Jahres-Abonnement, jährlich verrechnet · Mindestlaufzeit 12 Monate · Kündigungsfrist 60 Tage
1. Gegenstand
Digital One ist die laufende Betreuung der lokalen Auffindbarkeit des Kunden. Primeweb richtet die Einträge des Kunden auf den angeschlossenen Plattformen ein, hält sie aktuell und überwacht sie während der Vertragsdauer. Primeweb ist offizieller Partner der Swisscom Directories AG (localsearch); Einträge auf deren Plattformen werden über diese Partnerschaft bewirtschaftet.
2. Leistungsumfang
• Ersteinrichtung aller im gewählten Paket enthaltenen Plattform-Einträge —
• im Preis enthalten, keine Aufnahmegebühr.
• Einheitliche Stammdaten (Firma, Adresse, Öffnungszeiten, Leistungen,
• Bilder) auf den angeschlossenen Plattformen, je nach Paket bis zu 54
• Plattformen.
• Google-Unternehmensprofil: Einrichtung und laufende Optimierung.
• Pflege und Nachführung bei Änderungen, die der Kunde meldet.
• Überwachung der Einträge auf Abweichungen und Korrektur.
• Der genaue Umfang je Paketstufe (S / M / L) ergibt sich aus der
• Produktdarstellung auf primeweb.ch/digital-one im Zeitpunkt der Bestellung.
3. Nicht enthalten
Werbebudgets Dritter · Erstellung oder Betrieb einer Website · Suchmaschinen- optimierung im Sinne des Angebots «SEO» · KI-Optimierung (Angebot «All in One Ai+») · Betreuung bezahlter Werbung (Angebot «SEA») · Fotoproduktion · Übersetzungen.
4. Laufzeit, Beginn und Kündigung
• Beginn mit dem Aufschaltdatum, d. h. mit der Freischaltung des ersten
• Eintrags.
• Mindestlaufzeit 12 Monate. Danach automatische Verlängerung um je
• 12 Monate.
• Kündigung in Textform, spätestens 60 Tage vor Ablauf der laufenden
• Vertragsperiode. Eine Erinnerung erfolgt nicht (AGB Ziffer 4).
• Nach Vertragsende werden die von Primeweb bewirtschafteten Einträge nicht
• mehr gepflegt. Einträge auf Plattformen, die dem Kunden gehören (z. B. das
• Google-Unternehmensprofil), verbleiben beim Kunden.
5. Preise und Abrechnung
• Digital One wird in drei Stufen angeboten (S · M · L). Es gilt der
• Jahrespreis der gewählten Stufe gemäss der Produktdarstellung auf
• primeweb.ch/digital-one und der Bestellbestätigung im Zeitpunkt der
• Bestellung, exkl. MwSt.
• Die Einrichtung ist inbegriffen; es fällt keine Einrichtungsgebühr an.
• Verrechnung jährlich im Voraus. Beim Online-Kauf wird die erste Jahresgebühr
• bei der Bestellung elektronisch bezahlt; die Folgejahre werden über das
• hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen, sofern nicht Rechnungsstellung
• vereinbart ist.
• Preisanpassungen nach Ablauf der Mindestlaufzeit gemäss AGB Ziffer 12.
6. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde liefert die Stammdaten, Bilder und Leistungsbeschreibungen, erteilt Primeweb die nötigen Zugriffsrechte auf sein Google-Unternehmensprofil und allfällige bestehende Einträge und meldet Änderungen (Adresse, Öffnungszeiten, Angebot) unverzüglich.
7. Besonderes
Primeweb schuldet keinen bestimmten Erfolg (AGB Ziffer 5). Plattformbetreiber können Einträge jederzeit ablehnen, ändern oder entfernen; dies ist kein Mangel.
Fassung 1.1 · Prüfsumme e0830583cfcf…
Leistungsbeschrieb «KI-Chatbot»
KI-Chatbot (Mini / Medium / Plus) · Abrechnung: Einrichtung einmalig + Monatsgebühr · Kündigungsfrist 30 Tage
1. Gegenstand
Primeweb richtet für den Kunden einen KI-gestützten Chatbot ein und betreibt ihn während der Vertragsdauer. Der Chatbot beantwortet Besucherfragen auf Grundlage der vom Kunden freigegebenen Wissensbasis und wird auf der Website des Kunden eingebunden.
2. Leistungsumfang
• Einrichtung: Aufbau der Wissensbasis aus den Inhalten des Kunden,
• Abstimmung von Auftritt und Tonalität, Einbindung auf der Website,
• Funktionsprüfung.
• Betrieb: Bereitstellung des Dienstes, Modellkosten, Wartung, Anpassung an
• Änderungen der eingesetzten Modelle.
• Kundenportal: Zugang zu Einstellungen, Wissens-Aktualisierung und
• Auswertungen im Umfang der gewählten Stufe.
• Fragenkontingent je Monat gemäss Stufe. Gezählt wird jede Frage eines
• Website-Besuchers; die Antworten des Chatbots zählen nicht.
• Der Funktionsumfang je Stufe (Mini / Medium / Plus) ergibt sich aus der
• Produktdarstellung im Zeitpunkt der Bestellung.
Stufe · Fragen/Monat
Mini · 1'000
Medium · 4'000
Plus · 6'000
Es gelten die einmalige Einrichtungsgebühr und die Monatsgebühr der gewählten Stufe gemäss der Produktdarstellung im Zeitpunkt der Bestellung und der Bestellbestätigung. Alle Preise exkl. MwSt. Enterprise-Lösungen auf Anfrage.
Einführungsangebot: Die Einrichtungsgebühr wird gemäss aktuellem Angebot erlassen (`launchNote.setupGifted`). Ob der Erlass im Einzelfall gilt, ergibt sich aus der Bestellbestätigung.
3. Nicht enthalten
Erstellung oder Betrieb der Website · Inhaltliche Pflege der Wissensbasis über die vereinbarten Aktualisierungen hinaus · Telefonie- oder Sprachkanäle, soweit nicht ausdrücklich bestellt · Übersetzung der Wissensbasis in weitere Sprachen · Rechtsberatung zur Ausgestaltung der Antworten.
4. Fragenkontingent
Das Kontingent bezieht sich auf den Kalendermonat und wird nicht übertragen. Der Kunde kann Kontingent-Bausteine von je 1'000 Fragen zum Preis gemäss der Produktdarstellung im Zeitpunkt der Bestellung (exkl. MwSt.) dazubuchen; hat er im Kaufweg oder im Portal der automatischen Nachbuchung zugestimmt, wird bei Kontingent-Ende ein Baustein ausgelöst und mit der nächsten Monatsrechnung verrechnet, höchstens so oft je Monat, wie er im Portal eingestellt hat (ohne eigene Einstellung dreimal; wählbar sind ein bis fünf Bausteine je Monat). Dieselbe monatliche Obergrenze gilt auch dann, wenn der Kunde einen Baustein im Portal von Hand sofort dazubucht; beide Wege zählen auf denselben Monatsdeckel. Ohne Zustimmung informiert Primeweb den Kunden und begrenzt den Dienst bis zum Monatsende mengenmässig; eine höhere Stufe bleibt jederzeit möglich.
5. Laufzeit, Beginn und Kündigung
• Beginn der Laufzeit und der Abrechnung mit dem Kauf, das heisst mit der
• erfolgreichen Zahlung. Die Freischaltung auf der Website des Kunden erfolgt
• danach im Rahmen der Einrichtung und verschiebt den Beginn nicht.
• Keine Mindestlaufzeit. Abweichend von AGB Ziffer 4 läuft der Vertrag von
• Beginn an auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen
• auf das Ende eines Kalendermonats kündbar.
• Kündigung in Textform (E-Mail genügt) oder selbst im Kundenportal unter
• «Einstellungen».
• Vor dem Vertragsende und bis zur Löschung gibt Primeweb dem Kunden Gespräche,
• Kontaktdatensätze und Auswertungen auf Verlangen zurück. Mit dem Vertragsende
• endet der Betrieb des Chatbots: Er wird deaktiviert, das eingebundene
• Chatfenster antwortet danach nicht mehr, und den Einbindungs-Code entfernt der
• Kunde von seiner Website. Gespräche, Kontaktdatensätze und Auswertungen löscht
• ein täglicher Lauf 30 Tage nach der Deaktivierung des Chatbots automatisiert
• (Auftragsbearbeitungs-Zusatz Ziffer 8), soweit keine Aufbewahrungspflicht
• besteht. Die bereitgestellte Wissensbasis, das Kundenkonto und die
• Abrechnungsdaten sind Daten des Kunden selbst und werden auf Verlangen
• gelöscht (AGB Ziffer 4), soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht
• entgegensteht. Vorbehalten bleiben namentlich die Belege des Kaufvorgangs:
• Sie unterliegen der zehnjährigen Aufbewahrungspflicht nach Art. 958f OR und
• enthalten auch den Wissenstext, den der Kunde im Kaufweg selbst eingegeben
• hat.
6. Verantwortung für Antworten
Der Chatbot spricht im Namen des Kunden. Seine Antworten gelten gegenüber Dritten als Äusserung des Kunden. Der Kunde bestimmt und prüft die Wissensbasis, stellt sicher, dass der Chatbot als automatisiertes System erkennbar ist, und trägt die Verantwortung für die abgegebenen Auskünfte. Primeweb haftet nicht für Auskünfte, Zusagen, Termin- oder Preisangaben des Chatbots gegenüber Dritten (AGB Ziffer 10).
7. Datenschutz
Gesprächsinhalte werden in einem Rechenzentrum in Zürich gespeichert. Zur Erzeugung der Antworten werden sie über die Cloud-Infrastruktur von Amazon Web Services (Amazon Bedrock) verarbeitet; Ausgangspunkt ist Zürich, die Verarbeitung bleibt innerhalb der Schweiz und der Europäischen Union. Kein Sprachmodell-Anbieter in den Vereinigten Staaten erhält Gesprächsinhalte; die beteiligten Anbieter mit Sitz in den Vereinigten Staaten (Datenbank, Hosting der Anwendung) bearbeiten in der Schweiz bzw. der Europäischen Union und sind durch Standardvertragsklauseln gebunden (Auftragsbearbeitungs-Zusatz Ziffer 6 und 7). Eine Störung des Sprachmodell-Weges führt zu einer Fehlermeldung, nicht zu einem Ausweichweg. Stellt Primeweb den Sprachmodell-Betrieb auf einen anderen Anbieter um, gilt Ziffer 6 des Auftragsbearbeitungs-Zusatzes (Ankündigung 30 Tage im Voraus). Die massgebende Liste der beigezogenen Anbieter samt Sitz, Bearbeitungsort und Garantie steht im Auftragsbearbeitungs-Zusatz Ziffer 6; die Datenschutzerklärung von Primeweb gibt sie zur Information wieder.
Aufbewahrung. Gesprächsinhalte werden während der Vertragsdauer 90 Tage ab der letzten Nachricht aufbewahrt. Danach werden der Gesprächstext, die Sitzungskennung sowie Titel, Beschreibung und Metadaten der automatisch erzeugten Auswertungen überschrieben; erhalten bleiben Zeitpunkte, der Name (Hostname) der Website, Art und Einstufung der Auswertung und Kennzahlen ohne Inhalt. Vom Besucher hinterlassene Kontaktangaben bleiben bis zum Vertragsende bestehen (Auftragsbearbeitungs-Zusatz Ziffer 8). Werden über den Chatbot Personendaten von Website-Besuchern bearbeitet, handelt Primeweb als Auftragsbearbeiterin; es gilt der Auftragsbearbeitungs-Zusatz (AGB Ziffer 15). Der Kunde informiert seine Website-Besucher in seiner eigenen Datenschutzerklärung über den Einsatz des Chatbots; Primeweb stellt ihm dafür eine Vorlage zur Verfügung.
8. Mitwirkung des Kunden
Bereitstellung der Inhalte für die Wissensbasis · Freigabe der Antworten vor der Aufschaltung · Möglichkeit zur Einbindung des Widgets auf der Website · Benennung einer Ansprechperson für Rückfragen und für eingehende Anfragen (Leads).
Fassung 1.7 · Prüfsumme c802d940a625…
Leistungsbeschrieb «MyLOCALINA — Einrichtung»
MyLOCALINA-Einrichtung (einmalig) · Abrechnung: Einmalpauschale bei der Bestellung · endet zum vereinbarten Termin, keine gesonderte Kündigungsfrist
1. Gegenstand
Primeweb richtet für den Kunden das Online-Reservationssystem MyLOCALINA der Swisscom Directories AG (localsearch) ein. Verkauft wird ausschliesslich die einmalige Einrichtung durch Primeweb — das Produkt MyLOCALINA selbst betreibt die Swisscom Directories AG; der Kunde schliesst dafür einen separaten Vertrag direkt mit ihr ab (Ziffer 4).
2. Leistungsumfang der Einrichtung (Einmalpauschale, exkl. MwSt.)
Beratung, welche MyLOCALINA-Stufe zum Betrieb passt · Anlage und Konfiguration des Kontos (Öffnungszeiten, Ruhetage, Tische, Schichten, Reservationszeitfenster) · Anschluss der Reservationskanäle: Widget auf der Website des Kunden, Reservieren-Funktion im Google-Profil, auf local.ch und auf search.ch (soweit vom jeweiligen Kanal unterstützt) · kurze Einführung für das Team des Kunden.
Es gilt die Einmalpauschale gemäss der Produktdarstellung auf primeweb.ch/my-localina und der Bestellbestätigung im Zeitpunkt der Bestellung.
3. Nicht enthalten
Die laufenden Gebühren des MyLOCALINA-Abos (Preisstellung der Swisscom Directories AG nach deren jeweils gültigem Tarif, Änderungen durch sie vorbehalten) · Erstellung oder Umbau der Website des Kunden · laufende Pflege des Reservationssystems nach der Übergabe · Leistungen für weitere Standorte (werden separat offeriert).
4. Vertrag mit der Swisscom Directories AG
Für den Betrieb von MyLOCALINA schliesst der Kunde einen eigenen Vertrag mit der Swisscom Directories AG (localsearch) ab. Der Kunde unterzeichnet diesen Vertrag online bei der Bestellung; wo das nicht möglich ist, stellt Primeweb ihm die Vertragsunterlagen per E-Mail zur Unterschrift zu. Die Aufschaltung des Reservationssystems erfolgt, sobald der unterzeichnete Vertrag vorliegt; die übrigen Einrichtungsarbeiten beginnen sofort. Primeweb handelt als offizieller Partner der Swisscom Directories AG, wird aber nicht Partei dieses Produktvertrages.
5. Abwicklung und Fälligkeit
Die Einrichtungspauschale ist bei der Bestellung fällig. Die Einrichtung gilt als abgeschlossen mit der Übergabe des funktionsfähigen Reservationssystems und der Team-Einführung. Verzögert sich die Mitwirkung des Kunden (Ziffer 6), verschiebt sich die Übergabe entsprechend.
6. Mitwirkung des Kunden
Eckdaten des Betriebs (Öffnungszeiten, Ruhetage, Tischbestand, Schichten) · Zugang zur Website für die Widget-Einbindung bzw. Kontakt zum Website-Betreuer · Zugriff auf das Google-Unternehmensprofil, soweit vorhanden · Unterzeichnung des localsearch-Vertrags, online bei der Bestellung oder durch fristgerechte Rücksendung.
7. Erfolg und Gewähr
Primeweb schuldet die fachgerechte Einrichtung der bestellten Kanäle. Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Weiterentwicklung von MyLOCALINA sowie der angeschlossenen Plattformen (Google, local.ch, search.ch) ist deren jeweiliger Betreiber verantwortlich; eine bestimmte Anzahl Reservationen wird nicht geschuldet (AGB Ziffer 5).
Fassung 1.2 · Prüfsumme 453f1707b18b…
Leistungsbeschrieb «SEA — Betreuung bezahlter Werbung»
SEA-Betreuung (Einstieg / Wachstum / Premium) · Abrechnung: Einrichtung einmalig + Monatshonorar · Mindestlaufzeit 3 Monate · Kündigungsfrist 30 Tage
1. Gegenstand
Primeweb richtet für den Kunden Suchmaschinenwerbung (Google Ads und vergleichbare Kanäle) ein und betreut sie laufend. Gebucht wird ausschliesslich das Betreuungshonorar — das Werbebudget zahlt der Kunde direkt an den Plattformbetreiber.
2. Leistungsumfang
Einrichtung (einmalig): Aufsetzen bzw. Übernahme des Werbekontos · Einrichtung der Erfolgsmessung (Conversion-Tracking) · Keyword-Recherche · Erstellung der Anzeigentexte · Aufbau der Ausschlusslisten (Negative Keywords).
Laufende Betreuung (monatlich): Überwachung und Steuerung der Kampagnen · Gebots- und Budgetsteuerung · laufende Optimierung von Keywords, Anzeigen und Ausschlusslisten · monatlicher Bericht. Umfang und Betreuungstiefe je Stufe gemäss Produktdarstellung auf primeweb.ch/sea im Zeitpunkt der Bestellung.
Die Betreuung wird in drei Stufen angeboten: S — Einstieg, M — Wachstum und L — Premium.
Es gelten die einmalige Einrichtungspauschale und das Monatshonorar der gewählten Stufe gemäss der Produktdarstellung auf primeweb.ch/sea und der Bestellbestätigung im Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise exkl. MwSt.; die Einrichtungspauschale wird zusätzlich zum Monatshonorar verrechnet.
3. Nicht enthalten
Das Werbebudget. Es wird vom Kunden direkt an den Plattformbetreiber bezahlt und ist im Honorar nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten: Erstellung oder Umbau von Landingpages · Fotoproduktion und Videowerbung · Übersetzungen · Betreuung von Kanälen, die nicht im Auftrag genannt sind.
4. Werbekonto und Eigentum
Das Werbekonto gehört dem Kunden. Legt Primeweb es neu an, wird es auf Verlangen bei Vertragsende auf den Kunden übertragen, soweit der Plattformbetreiber dies zulässt. Primeweb erhält während der Vertragsdauer die zur Betreuung nötigen Zugriffsrechte. Der Kunde bleibt gegenüber dem Plattformbetreiber zahlungspflichtig.
5. Laufzeit, Beginn und Kündigung
• Beginn mit der Aktivierung der ersten Kampagne.
• Mindestlaufzeit 3 Monate (kürzere Zeiträume erlauben keine belastbare
• Optimierung).
• Danach läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist **auf Ende jedes Monats
• mit 30 Tagen Frist** in Textform kündbar. Abweichend von AGB Ziffer 4 gilt für
• dieses Angebot keine automatische Jahresverlängerung.
• Die Einrichtungsgebühr wird bei einer Kündigung nicht anteilig zurückerstattet.
6. Berichte und Erfolg
Berichte geben die von den Plattformen gelieferten Werte wieder; Primeweb haftet nicht für deren Richtigkeit. Ein bestimmter Erfolg — Klickpreis, Anzahl Anfragen, Umsatz oder Position der Anzeige — wird nicht geschuldet (AGB Ziffer 5). Plattformbetreiber können Anzeigen jederzeit ablehnen oder Richtlinien ändern.
7. Mitwirkung des Kunden
Zugang zum Werbekonto und zur Website · Bereitstellung von Zahlungsmittel und Budget beim Plattformbetreiber · fachliche Auskünfte zu Leistungen, Preisen und Einzugsgebiet · Freigabe der Anzeigentexte · Rückmeldung zur Qualität der eingehenden Anfragen.
Fassung 1.1 · Prüfsumme 300eec6baba2…
Leistungsbeschrieb «SEO — Suchmaschinenoptimierung»
SEO-Betreuung (Stufe S / M / L) · Abrechnung: Monatshonorar, erste Monatsrate bei der Bestellung · Mindestlaufzeit 3 Monate · Kündigungsfrist 30 Tage
1. Gegenstand
Primeweb optimiert die bestehende Website des Kunden laufend für Suchmaschinen (Suchmaschinenoptimierung, SEO). Gegenstand ist die laufende Arbeit an Sichtbarkeit und Auffindbarkeit — nicht der Neubau der Website und nicht eine bestimmte Position in den Suchergebnissen.
2. Leistungsumfang
Laufende Betreuung (monatlich): Bestandsaufnahme und laufende Pflege der Begriffsliste (der Kunde gibt die Begriffsliste frei) · Optimierung der Kernseiten (Titel, Beschreibungen, Überschriften-Struktur, interne Verweise) · technische Pflege (Ladezeit, Indexierbarkeit, strukturierte Daten) · Erstellung von Fachbeiträgen · Aufbau verdienter Verweise aus echten Beiträgen und Schweizer Verzeichnissen · monatlicher Arbeitsbeleg.
Umfang je Stufe (jeweils pro Monat):
Stufe · Suchbegriffe im Fokus · Verweise · Fachbeiträge
S · 5 · 10 · 2
M · 7 · 15 · 3
L · 10 · 20 · 4
Es gilt das Monatshonorar der gewählten Stufe gemäss der Produktdarstellung auf primeweb.ch/seo und der Bestellbestätigung im Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise exkl. MwSt. Es fällt keine Einrichtungsgebühr an.
3. Nicht enthalten
Grössere Umbauten oder Neubau der Website (werden separat offeriert) · bezahlte Werbung (SEA) und deren Budget · Fotoproduktion und Videoinhalte · Übersetzungen · gekaufte Linkpakete oder Einträge in Linkfarmen (baut Primeweb grundsätzlich nicht) · Betreuung von Plattformen, die nicht im Auftrag genannt sind.
4. Zugänge und Inhalte
Der Kunde gewährt Primeweb für die Vertragsdauer die zur Arbeit nötigen Zugänge (Website/CMS, Google Search Console oder gleichwertige Werkzeuge). Von Primeweb erstellte Inhalte (Fachbeiträge, Textbausteine) darf der Kunde nach Bezahlung der betreffenden Monatsrate zeitlich unbeschränkt auf der optimierten Website weiterverwenden.
5. Laufzeit, Beginn und Kündigung
• Beginn mit der Freigabe der Begriffsliste durch den Kunden.
• Mindestlaufzeit 3 Monate (kürzere Zeiträume erlauben keine belastbare
• Optimierung).
• Danach läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist **auf Ende jedes Monats
• mit 30 Tagen Frist** in Textform kündbar. Abweichend von AGB Ziffer 4 gilt für
• dieses Angebot keine automatische Jahresverlängerung.
6. Berichte und Erfolg
Der monatliche Arbeitsbeleg weist die geleistete Arbeit aus (bearbeitete Begriffe, Massnahmen, Verweise, Beiträge). Messwerte Dritter (Suchmaschinen, Analyse-Werkzeuge) gibt Primeweb wieder, ohne für deren Richtigkeit zu haften. Ein bestimmter Erfolg — Position, Besucherzahl, Anzahl Anfragen oder Umsatz — wird nicht geschuldet (AGB Ziffer 5). Suchmaschinen können ihre Verfahren jederzeit ändern.
7. Mitwirkung des Kunden
Zugang zu Website/CMS und Messwerkzeugen · fachliche Auskünfte zu Leistungen, Preisen und Einzugsgebiet · Freigabe der Begriffsliste und der Fachbeiträge · zeitnahe Rückmeldung zu Entwürfen. Verzögert sich die Mitwirkung, verschiebt sich die Arbeit entsprechend; das Monatshonorar bleibt geschuldet.
Fassung 1.1 · Prüfsumme 0b9c481f66aa…
Leistungsbeschrieb «Betrieb einer Website»
Betrieb einer von Primeweb erstellten Website (optionale Zusatzleistung) · Abrechnung: Monatlich oder jährlich, im Voraus · Mindestlaufzeit 12 Monate · Kündigungsfrist 60 Tage
1. Gegenstand
Primeweb betreibt die für den Kunden erstellte Website weiter: Sie bleibt erreichbar, aktuell und gesichert. Gegenstand ist der laufende Betrieb einer bestehenden Website — nicht deren Neubau und nicht deren Weiterentwicklung.
2. Leistungsumfang
• Hosting in der Schweiz — Betrieb der Website auf Schweizer Infrastruktur.
• Aktualisierungen — Einspielen der Sicherheits- und Systemaktualisierungen.
• Tägliche Sicherung — tägliches Sichern der Website samt Inhaltsdaten.
• Kleine inhaltliche Änderungen — Anpassen bestehender Texte, Bilder,
• Kontaktangaben, Öffnungszeiten und vergleichbarer Angaben auf bestehenden
• Seiten.
3. Nicht enthalten
Neue Seiten, neue Funktionen und gestalterische Umbauten · Neubau oder Redesign der Website · Foto- und Videoproduktion · Übersetzungen · Suchmaschinenoptimierung, bezahlte Werbung und deren Budget · Domain- und Zertifikatsgebühren Dritter, soweit im Auftrag nicht anders vereinbart · Wiederherstellung nach Schäden, die der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter durch eigene Eingriffe verursacht hat.
4. Preis und Abrechnung
Der Betrieb wird monatlich oder jährlich abgerechnet, exkl. MwSt., jeweils im Voraus. Es gelten die Preise der gewählten Zahlweise gemäss der Produktdarstellung auf primeweb.ch/website und der Bestellbestätigung im Zeitpunkt der Bestellung. Die jährliche Zahlweise ersetzt die monatliche; eine Mischung ist nicht vorgesehen. Rechnungen sind ohne Abzug innert 14 Tagen zahlbar.
5. Laufzeit, Beginn und Kündigung
• Beginn mit der Aufschaltung der Website.
• Mindestlaufzeit 12 Monate.
• Danach läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist mit einer **Frist von
• 60 Tagen** in Textform kündbar. Diese Frist weicht von den 30 Tagen nach
• AGB Ziffer 4 ab; die dortige Öffnung für abweichende Leistungsbeschriebe
• gilt ausdrücklich für dieses Angebot.
• Bleibt eine geschuldete Zahlung trotz Mahnung aus, kann Primeweb den Betrieb nach dem Vorgehen in AGB Ziffer 12 pausieren, bis der Betrag beglichen ist.
6. Mitwirkung des Kunden
Zeitnahe Rückmeldung auf Rückfragen zu Änderungswünschen · Bereitstellung der zu veröffentlichenden Inhalte · Benennung einer Ansprechperson · Verzicht auf eigene Eingriffe in den Programmcode der betriebenen Website ohne vorherige Absprache.
7. Ende des Betriebs
Bei Vertragsende stellt Primeweb dem Kunden die Website samt Inhaltsdaten in einem gängigen Format zur Verfügung. Die Rechte an der Website richten sich nach AGB Ziffer 13; bei einer zum Fixpreis erstellten Website liegen die Nutzungsrechte am eigens erstellten Werk nach vollständiger Bezahlung beim Kunden. Mit dem Vertragsende enden Hosting, Aktualisierungen und Sicherung.
Fassung 1.2 · Prüfsumme 30ce6d1e71f2…
Leistungsbeschrieb «Website-Builder (Selbstbedienung)»
Website-Builder Self-Service inkl. Guthaben · Abrechnung: Einmalzahlung, keine Mindestlaufzeit, kein Abonnement; Guthaben-Nachkauf freiwillig · endet zum vereinbarten Termin, keine gesonderte Kündigungsfrist
1. Gegenstand
Primeweb stellt dem Kunden ein Werkzeug zur Verfügung, mit dem dieser seine Website selbst erstellt, bearbeitet und veröffentlicht. Die Inhalte erzeugt der Kunde selbst — unterstützt durch KI-Funktionen des Werkzeugs.
2. Leistungsumfang
• Zugang zum Website-Builder für eine Website.
• Erstellen, Bearbeiten und Veröffentlichen dieser Website.
• Startguthaben für KI-Aktionen gemäss der Produktdarstellung im Kaufweg
• und der Bestätigung nach dem Kauf. Es deckt mindestens zwanzig
• Überarbeitungen von Seiten ab (Ziffer 3). Analyse und Aufbau der ersten
• Website gehen dem Kauf voraus und belasten das Guthaben nicht (Ziffer 5).
• Veröffentlichung unter einer Subdomain von Primeweb; eine eigene Domain kann
• aufgeschaltet werden.
• Hosting der veröffentlichten Website als Nebenleistung zum Kaufpreis
• (Ziffern 6.2 und 6.5).
Erstellen nach einem Vorbild. Wird die Website nach dem Vorbild einer bestehenden Website erstellt, dient diese als Inspiration für Aufbau und Stil. Die Website des Kunden entsteht mit neuen Texten für sein Unternehmen und ohne die Bilder des Vorbilds. Eine Kopie des Vorbilds ist nicht geschuldet.
3. Guthaben (Credits)
KI-Aktionen verbrauchen Guthaben. Jede KI-Aktion verbraucht einen (1) Credit — unabhängig von ihrem Umfang. Als KI-Aktion gelten: die Analyse vor dem Aufbau, der komplette Seitenaufbau, die Überarbeitung einer Seite, das Neuerzeugen eines Icon-Satzes, eine Chat-Rückfrage im Editor und eine Textverbesserung. Das verfügbare Guthaben ist im Werkzeug jederzeit sichtbar.
Nachkauf (Top-up): in den im Kundenkonto angebotenen Paketen, zu Umfang und Preis gemäss der Produktdarstellung im Zeitpunkt des Nachkaufs. Guthaben nachkaufen kann, wer seine Website gekauft hat.
Guthaben ist an das Kundenkonto gebunden, nicht übertragbar und wird nicht in Geld zurückerstattet. Nachgekauftes Guthaben verfällt frühestens 24 Monate nach dem Kauf; Startguthaben verfällt mit dem Vertragsende (AGB Ziffer 8). Ist das Guthaben aufgebraucht, stehen KI-Aktionen bis zum Nachkauf nicht zur Verfügung; die bereits veröffentlichte Website bleibt online.
4. Preis
Es gilt der Kaufpreis gemäss der Produktdarstellung im Kaufweg im Zeitpunkt der Bestellung und der Bestätigung nach dem Kauf, exkl. MwSt., zahlbar bei der Bestellung über den Zahlungsdienstleister oder, wo Primeweb dies bei der Bestellung anbietet, per Rechnung (AGB Ziffer 12).
Einmalzahlung, keine laufenden Kosten. Es gibt keine wiederkehrende Gebühr und keine Bindung. Guthaben-Nachkäufe sind freiwillig und begründen kein Abonnement (Ziffern 3 und 6.3). Das Hosting der veröffentlichten Website ist im Kaufpreis als Nebenleistung enthalten (Ziffer 6.2). Unter welchen Bedingungen Primeweb es beenden kann, mit drei Monaten Vorankündigung und einem Export der Website, steht in Ziffer 6.5.
5. Kostenlose Erstellung vor dem Kauf
Primeweb erstellt die erste Website des Kunden kostenlos, bevor er kauft. Der Kunde sieht die fertig gebaute Website vollständig und entscheidet danach, ob er sie kauft. Bearbeiten und veröffentlichen kann er sie nach dem Kauf.
5.1 Vorschau. Bis zum Kauf ist die erstellte Website eine Vorschau. Kauft der Kunde sie nicht, kann Primeweb sie 30 Tage nach der Erstellung löschen. Ein Anspruch auf Aufbewahrung oder Herausgabe der Vorschau besteht nicht.
5.2 Umfang. Kostenlos ist die Erstellung einer (1) Website je Kunde. Primeweb kann die kostenlose Erstellung begrenzen oder einstellen; gekaufte Websites sind davon nicht betroffen.
5.3 Kauf nach Ansicht. Der Kunde kauft die Website, nachdem er sie gesehen hat. Mit dem Kauf ist die Bestellung verbindlich (AGB Ziffer 17).
6. Laufzeit, Beendigung und Daten
6.1 Einmaliger Kauf, keine Bindung. Der Kaufpreis nach Ziffer 4 ist eine Einmalzahlung. Es bestehen keine Mindestlaufzeit, keine automatische Verlängerung und kein Abonnement. Ziffer 4 der AGB ist insoweit abbedungen; sie behält diese Abweichung ausdrücklich vor. Der Kunde muss nichts kündigen — es läuft keine wiederkehrende Zahlung.
6.2 Wofür der Kaufpreis bezahlt wird. Der Kaufpreis vergütet die erstellte Website samt Werkzeugzugang und Startguthaben: Mit dem Kauf erhält der Kunde die fertig gebaute Website zur Bearbeitung und Veröffentlichung. Das Hosting der veröffentlichten Website ist eine Nebenleistung dazu und keine auf Dauer zugesicherte Einzelleistung. Primeweb erbringt sie auch ohne Betriebsvertrag; der Absatz «Übergang mit Abnahme oder Bezug» in AGB Ziffer 16 steht dem nicht entgegen (Vorrang des Leistungsbeschriebs nach AGB Ziffer 1).
6.3 Guthaben ist freiwillig. KI-Aktionen verbrauchen Guthaben (Ziffer 3). Ist es aufgebraucht, stehen KI-Aktionen bis zu einem freiwilligen Nachkauf nicht zur Verfügung; die veröffentlichte Website bleibt davon unberührt und online. Ein Nachkauf ist nie Pflicht und begründet kein Abonnement.
6.4 Beendigung durch den Kunden. Der Kunde kann die Nutzung jederzeit einstellen und sein Konto jederzeit selbst löschen. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist damit nicht verbunden.
6.5 Beendigung des Hostings durch Primeweb. Primeweb kann den Betrieb des Dienstes oder das Hosting einer einzelnen Website mit einer Frist von drei (3) Monaten in Textform beenden. Vor dem Ende des Hostings stellt Primeweb dem Kunden einen Export seiner Website zur Verfügung, damit er sie andernorts betreiben kann. Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Kaufpreises besteht nicht (Ziffer 6.2). Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach AGB Ziffer 4 bleibt vorbehalten.
6.6 Ruhende Konten. Meldet sich der Kunde während vierundzwanzig (24) Monaten nicht an, kann Primeweb das Konto nach vorgängiger Ankündigung in Textform und einer Nachfrist von 30 Tagen löschen.
6.7 Daten bei Beendigung. Vor der Beendigung kann der Kunde einen Export seiner Website verlangen. Mit der Beendigung endet der Zugang, und die Website ist nicht mehr online; Primeweb kann die Daten 30 Tage nach Beendigung löschen (AGB Ziffer 4).
7. Verantwortung des Kunden
Der Kunde erstellt und veröffentlicht die Inhalte eigenverantwortlich. Primeweb prüft sie nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmässigkeit. Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für: Impressum und Datenschutzerklärung seiner Website · Rechte an verwendeten Texten und Bildern · Richtigkeit von Preisen und fachlichen Angaben · Prüfung aller KI-erzeugten Inhalte vor der Veröffentlichung (AGB Ziffer 10) · die Wahl eines Vorbilds: seine Website darf nicht mit der Website eines Dritten verwechselt werden können (AGB Ziffer 16).
8. Eigene Domain, E-Mail
Schaltet der Kunde eine eigene Domain auf, ändert Primeweb ausschliesslich die für die Website erforderlichen DNS-Einträge; bestehende E-Mail-Einträge bleiben unverändert. Der Betrieb von E-Mail-Postfächern ist nicht Bestandteil dieses Angebots (AGB Ziffer 9).
9. Faire Nutzung
Der Website-Builder läuft für alle Kunden auf gemeinsam genutzten Systemen. Beansprucht eine Nutzung sie übermässig oder verstösst sie gegen die AGB, meldet sich Primeweb beim Kunden und sucht mit ihm eine Lösung, bevor sie den Zugang vorübergehend pausiert. Was als übermässig gilt, wie Primeweb vorgeht und in welchen dringenden Fällen sie sofort handeln darf, regeln die AGB in den Ziffern 4 und 8; sie gelten hier unverändert.
Fassung 1.6 · Prüfsumme fec0ce16e01d…
Leistungsbeschrieb «Website-Erstellung durch Primeweb»
Website-Erstellung (Onepager / Standard / Pro), Werkvertrag zum Fixpreis · Abrechnung: Fixpreis, Zahlungsplan gemäss Ziffer 5 · endet zum vereinbarten Termin, keine gesonderte Kündigungsfrist
1. Gegenstand
Primeweb erstellt für den Kunden eine Website zum Fixpreis. Es handelt sich um einen Werkvertrag: geschuldet ist das im Auftrag bezeichnete Werk, nicht eine laufende Dienstleistung.
2. Pakete und Umfang
Paket · Umfang · Sprachen · Korrekturrunden · Aufschaltung
Onepager · 1 Seite · 1 · 1 · 10 Arbeitstage
Standard · bis 10 Seiten · 1 · 2 · 20 Arbeitstage
Pro · bis 20 Seiten · 2 · 3 · 30 Arbeitstage
Es gilt der Fixpreis des gewählten Pakets gemäss der Produktdarstellung auf primeweb.ch/website und der Bestellbestätigung im Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise exkl. 8.1 % MwSt.
In jedem Paket enthalten: Konzept und Seitenstruktur · von Primeweb geschriebene Texte im angegebenen Umfang · Bildauswahl und Bildaufbereitung · Gestaltung und technische Umsetzung · Grundoptimierung für Suchmaschinen (Titel, Beschreibungen, Struktur) · Aufbau für Mobilgeräte · SSL · Impressum und Datenschutzerklärung nach nDSG · Kontaktformular · Editor mit KI-Assistent für eigene spätere Änderungen · Aufschaltung auf der Domain des Kunden.
Die genauen paketspezifischen Leistungen (Textmenge je Seite, Bildwelt, Schema.org, Offertanfrage) ergeben sich aus der Produktdarstellung auf primeweb.ch/website im Zeitpunkt der Bestellung.
Mehr als 20 Seiten, Shop, Buchungssystem oder Schnittstellen sind nicht Bestandteil der Pakete. Dafür erstellt Primeweb eine Offerte mit eigenem Fixpreis.
3. Aufschalttermin
Der Aufschalttag wird in Arbeitstagen ab Auftragseingang berechnet (siehe Tabelle). Er verschiebt sich ausschliesslich um jene Zeit, während der Primeweb auf eine Freigabe, eine Rückmeldung, Zugangsdaten oder Unterlagen des Kunden wartet. Andere Verzögerungen gehen zulasten von Primeweb; der Kunde wird unverzüglich informiert.
4. Korrekturrunden und Abnahme
Eine Korrekturrunde ist die gesammelte Rückmeldung des Kunden zu einem vorgelegten Stand. Nachgereichte Rückmeldungen nach Abschluss einer Runde gelten als neue Runde und werden nach Aufwand verrechnet, nachdem Primeweb den Preis genannt hat.
Der Kunde prüft den vorgelegten Stand innert der angesetzten Frist (mindestens fünf Arbeitstage) und meldet Mängel in Textform. Unterlässt er dies, gilt die Website als abgenommen und wird aufgeschaltet. Nach der Aufschaltung sind Mängel innert fünf Arbeitstagen zu melden.
5. Preis und Zahlung
Bei der Online-Bestellung wählt der Kunde zwischen zwei Wegen (AGB Ziffer 12): Entweder bezahlt er den gesamten Fixpreis elektronisch bei der Bestellung, oder er leistet eine Anzahlung von 5 % des Fixpreises, mindestens den in AGB Ziffer 12 genannten Mindestbetrag, elektronisch bei der Bestellung; der Restbetrag wird nach der Aufschaltung per Rechnung gestellt. Ein abweichender Zahlungsplan im Auftrag geht vor.
Rechnungen sind ohne Abzug innert 14 Tagen zahlbar. Alle Preise exkl. MwSt.
6. Betrieb nach der Aufschaltung (optional)
Hosting in der Schweiz, Aktualisierungen, tägliche Sicherung und kleine inhaltliche Änderungen sind nicht Teil des Erstellungspreises. Sie können als eigene Leistung «Betrieb» dazugebucht werden, monatlich oder jährlich abgerechnet, exkl. MwSt.; es gelten die Preise gemäss der Produktdarstellung auf primeweb.ch/website und der Bestellbestätigung im Zeitpunkt der Bestellung. Für Laufzeit und Kündigung gilt der Leistungsbeschrieb «Betrieb einer Website», der mit der Bestellung des Betriebs bestätigt wird. Ohne Betriebsvertrag ist der Kunde selbst für Hosting, Aktualisierungen und Sicherungen verantwortlich.
7. Mitwirkung des Kunden
Bereitstellung von Firmenangaben, Logo, allfälligen eigenen Bildern und fachlichen Auskünften; Zugang zur Domain bzw. zu deren DNS-Verwaltung; Freigabe der vorgelegten Stände innert Frist; Benennung einer Ansprechperson.
8. Rechte
Die Nutzungsrechte an der erstellten Website gehen nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über (AGB Ziffer 13). Vorbestehende Komponenten und Werke Dritter unterliegen ihren eigenen Lizenzbedingungen.
9. Besonderes
Die Website wird mit KI-Unterstützung erstellt; Primeweb prüft und überarbeitet die Ergebnisse vor der Auslieferung. Der Kunde prüft fachliche Angaben, Preise und rechtliche Aussagen vor der Freigabe (AGB Ziffer 10).
Fassung 1.4 · Prüfsumme 47107e28cbf4…