Zum Inhalt springen
Immobilien- und Baurecht

Leistung

Immobilien- und Baurecht

Vor dem Kauf prüfen wir Grundbuchauszug, Dienstbarkeiten, Baulasten, Zonenzugehörigkeit und den Entwurf des Kaufvertrags — insbesondere den Ausschluss der Gewährleistung, der in Schweizer Kaufverträgen die Regel ist und den Käufer im Streitfall allein dastehen lässt. Bei Bauvorhaben begleiten wir Werkverträge nach SIA-Norm, Terminpläne, Nachträge und die Abnahme.

Beim Mietrecht zählt wieder die Frist: Eine Kündigung lässt sich innert 30 Tagen nach Empfang bei der Schlichtungsbehörde anfechten, ebenso ein missbräuchlicher Anfangsmietzins. Mängel an einem Bauwerk verjähren fünf Jahre nach der Abnahme. Wir sichern die Beweise rechtzeitig — mit Rüge, Fotodokumentation und, wo nötig, mit einem vorsorglichen Beweisverfahren.

Das zeichnet uns aus

  • Due Diligence vor dem Kauf

    Grundbuch, Dienstbarkeiten und Gewährleistungsausschluss werden geprüft, bevor der Notartermin steht.

  • Baumängel

    Rüge, Dokumentation und Fristenwahrung innerhalb der fünfjährigen Verjährung bei Bauwerken.

Fragen zu Immobilien- und Baurecht?

Kontakt aufnehmen