
Leistung
Erbrecht und Nachlassplanung
Seit der Erbrechtsrevision von 2023 ist der Pflichtteil der Nachkommen auf die Hälfte reduziert und derjenige der Eltern entfallen. Das schafft Spielraum: für Konkubinatspartner, für ein Unternehmen, das in einer Hand bleiben soll, für den überlebenden Ehegatten. Wir gestalten Testamente, Erbverträge und Ehe- und Erbvertrags-Kombinationen so, dass sie später nicht auslegungsbedürftig sind.
Im Streitfall vertreten wir Erben bei Erbteilung, Auskunftsbegehren und Herabsetzung. Die Herabsetzungsklage verjährt ein Jahr, nachdem die Erben von der Verletzung ihres Pflichtteils Kenntnis erhalten haben — spät reagieren heisst hier oft gar nicht reagieren. Wo es die Familie zulässt, führen wir zuerst eine Einigungsverhandlung; sie ist fast immer günstiger und schneller als eine Teilungsklage.
Das zeichnet uns aus
-
Testament nach neuem Recht
Wir prüfen bestehende Verfügungen auf die seit 2023 geltenden Pflichtteile.
-
Erbteilung ohne Dauerkonflikt
Zuerst Einigungsverhandlung, Teilungsklage erst, wenn sie nachweislich der bessere Weg ist.

