
Leistung
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht entscheidet oft der Kalender. Wer eine Kündigung als missbräuchlich anficht, muss vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben und innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses klagen — sonst ist der Anspruch weg. Deshalb prüfen wir zuerst die Fristen, dann die Sache: Kündigungsgrund, Zeugnis, Überstunden, Bonus, Konkurrenzverbot, Freistellung.
Arbeitgeber begleiten wir bei Reorganisationen und Massenentlassungen, bei Aufhebungsvereinbarungen und bei heiklen Trennungen von Kaderpersonen. Ziel ist eine Lösung, die vor der Schlichtungsbehörde standhält und das Betriebsklima nicht länger belastet als nötig. Führungskräfte beraten wir vertraulich schon vor der Unterschrift unter einen neuen Vertrag.
Das zeichnet uns aus
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Fristenprüfung zuerst
Beim Erstkontakt klären wir sofort, welche Frist bereits läuft und wann sie endet.
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Kaderverträge
Bonus, Konkurrenzverbot und Freistellung werden vor der Unterschrift verhandelt, nicht danach.
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Aufhebungsvereinbarungen
Wir formulieren Trennungen so, dass Saldoklausel und Zeugnis später keine Fragen aufwerfen.

