Zum Inhalt springen
Familienrecht

Leistung

Familienrecht

Eine Trennung ist zuerst eine persönliche und erst dann eine juristische Situation. Wir hören zu, ordnen ein und rechnen: Unterhalt nach der zweistufigen Methode des Bundesgerichts, Güterrecht, Vorsorgeausgleich, Wohnsituation, Betreuungsmodell für die Kinder. Sie erfahren früh, welcher Rahmen realistisch ist — das nimmt viel von der Angst vor dem Unbekannten.

Wo beide Seiten gesprächsbereit sind, führt eine gemeinsame Scheidungskonvention schneller und schonender zum Ziel als ein streitiges Verfahren. Ist eine Einigung nicht möglich, vertreten wir Sie konsequent — auch bei Eheschutzmassnahmen, die kurzfristig Ordnung schaffen. Eine Scheidungsklage ohne Zustimmung des Partners ist erst nach zwei Jahren Getrenntleben möglich; diesen Zeitraum planen wir mit Ihnen.

Das zeichnet uns aus

  • Zahlen vor Emotionen

    Unterhalt, Güterrecht und Vorsorgeausgleich werden konkret durchgerechnet, bevor entschieden wird.

  • Konvention statt Verfahren

    Wo möglich führen wir zur gemeinsamen Scheidungskonvention — sie kostet beide Seiten weniger.

  • Diskretion

    Besprechungen finden auf Wunsch ausserhalb der Öffnungszeiten und ohne Wartezimmer-Kontakt statt.

Fragen zu Familienrecht?

Kontakt aufnehmen